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Richtlinie zu Rückerstattungen und Zahlungsanfechtungen


1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Verträge und Bestellungen von Dienstleistungen, insbesondere Website‑Entwicklung, Hosting, Wartung und ähnliche Angebote der Pluxs Development.


2. Definitionen

  • Leistungsstart: Der Zeitpunkt, ab dem die technische Bereitstellung (z. B. Domainregistrierung, Hosting‑Schaltung, Upload von Inhalten) durch Pluxs Development erfolgt.

  • Zahlungsanfechtung: Forderung des Kunden, eine bereits geleistete Zahlung rückgängig zu machen bzw. vom Zahlungsdienstleister zurückfordern zu lassen.


3. Rückerstattungen
3.1 Vorauszahlungen

  • Vor Leistungsstart können Anzahlungen oder Vorauszahlungen vollständig storniert und rückerstattet werden.

  • Stornierungen müssen schriftlich (per E‑Mail an support@pluxs.de) bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Leistungsstart eingegangen sein.

3.2 Kein Rückerstattungsanspruch nach Leistungsstart

  • Nach Beginn der Leistungserbringung, d. h. nach Schaltung der Website, Freischaltung des Servers oder vergleichbarer technischer Maßnahmen, sind Rückerstattungen ausgeschlossen.

  • Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang oder von Teilleistungen, die noch nicht in Anspruch genommen wurden.

3.3 Kulanzregelung

  • Ausnahmsweise und nach individueller Prüfung behält sich Pluxs Development vor, in Härtefällen eine Teilrückerstattung zu gewähren. Ein solcher Kulanzfall bedarf der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.


4. Zahlungsanfechtungen
4.1 Verfahren

  • Kunden müssen offene Fragen zunächst direkt mit dem Kundenservice klären (support@pluxs.de).

  • Bei Einleitung einer Zahlungsanfechtung gegenüber dem Zahlungsdienstleister informiert Pluxs Development den Kunden schriftlich über etwaige Konsequenzen, z. B. Serviceunterbrechung oder zusätzliche Gebühren.

4.2 Gebühren

  • Für den Fall, dass eine Zahlungsanfechtung durch den Kunden nach Beginn der Leistungserbringung erfolgt, kann Pluxs Development zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 EUR erheben.

4.3 Folgen unrechtmäßiger Anfechtungen

  • Erfolgt die Anfechtung ohne berechtigten Grund und wird sie vom Zahlungsdienstleister abgelehnt, behält Pluxs Development den Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag sowie auf Ersatz der Verwaltungsaufwendungen.


5. Inkrafttreten und Änderungen
Diese Richtlinie tritt zum 19. Juli 2025 in Kraft. Pluxs Development behält sich das Recht vor, die Richtlinie bei geänderten gesetzlichen oder geschäftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und sind für alle neuen Verträge verbindlich.


6. Kontakt
Bei Fragen oder Rückmeldungen zu dieser Richtlinie wenden Sie sich bitte an:
Pluxs Development
E‑Mail: support@pluxs.de


Ende der Richtlinie